Duftdetektive – Kinder bereiten ein Wissensspiel für die neugestaltete Olitätenstube im Fröbelhaus Oberweißbach vor

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Feb. 072022
 

Im Rahmen der Neugestaltung des Olitätenstübchens im Fröbelhaus Oberweißbach fand am 18. November eine Veranstaltung mit Schülerinnen und Schülern der Klasse 5/2 der Staatlichen Regelschule „Friedrich Fröbel“ Oberweißbach statt.

Gefördert wird dieses Projekt durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen.

Leider war das Wetter nicht geeignet, die vielleicht letzten Heilpflanzen in freier Natur aufzuspüren, was aber kein Grund war, den Kindern anschaulich Wissen über die heimischen Heilpflanzen zu vermitteln. Zuerst stellte Herr Gerd Eberhardt die Tradition der Kräuterfrauen, Laboranten und Buckelapotheker vor. Er berichtete, dass er und seine Freunde als Kinder sich auch gern am Sammeln der Kräuter beteiligt haben. Mit dem Erlös der verkauften Kräuter wurde einerseits der Inhalt der Klassenkasse aufgebessert und andererseits das Startkapital für den Besuch des Rudolstädter Vogelschießens geschaffen.

Anschließend wurde vorwiegend Wissen zu Heilpflanzen vermittelt. Einige Schüler und Schülerinnen wussten schon gut bescheid und erkannten Kräuter, wie Kamille, Lavendel und Rose am Geruch. Auch sogar Bärlauch, Thymian, Melisse und weitere Kräuter wurde mit ein wenig Hilfestellung erkannt. Dann wurde gemeinsam überlegt, wofür bzw. wogegen diese Heilkräuter helfen. Auch hier stellten die Geschäftsführerin des Fröbelhauses, Frau Eichhorn, und Frau Gerth mit Freude fest, dass bei den Kindern schon Wissen vorhanden war. Das Projekt setzt hier bei den Mädchen und Jungen also an der richtigen Stelle an, um das alte Wissen der Tradition der Olitätenherstellung und –handels zu bewahren.
Ein Märchen zur Heilpflanze „Holunder“ und ein kleines Wissensquiz rundeten die Veranstaltung erfolgreich ab.

Die Veranstaltung war nicht nur ein „Spaß“ für die Kinder, sondern eine gute Vorbereitung und aktiver Test für das geplante Wissensspiel „Duftdetektive“ im Olitätenzimmer. Hilfreiche Anregungen können nun bei der Präsentation des Spiels umgesetzt werden.

Katharina Eichhorn
– Fröbelstadt Marketing GmbH –

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Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ Schulamtsfinale (Regionalfinale) Volleyball-WK III

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Feb. 102022
 

Am 8. Februar 2022 startete unser kleines Team mit Herrn Suhr zum Schulamtsfinale Volleyball nach Sonneberg. Dort trafen sie auf die 5 Sieger der Kreisfinals des Schulamtsbereiches „Südthüringen“. Als einzige – und damit beste Regelschule im Schulamtsbereich – wollten unsere Mädels ihr Können auch gegenüber den Gymnasien beweisen.

Und das gelang Lena, Lilly-Sophie, Kim, Alia und Nelly herausragend!

Sie kehrten freudestrahlend mit dem Vizemeistertitel aus Sonneberg zurück. Einzig und allein dem Gymnasium Schleusingen (0:2) musste man sich geschlagen geben, in deren Reihen etliche Spieler in der Thüringer Landesmeisterschaft aktiv sind. Gegen die Gymnasien Sonneberg und Meiningen siegten unsere Mädchen jeweils mit 2:0 Sätzen mit einer sehr guten spielerischen und kämpferischen Leistung!

L. Pohl


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Information der Schulleitung vom 04.01.2022

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Jan. 042022
 

Liebe Eltern und Schüler,

unser Lehrerteam wünscht allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Am 05.01.22 beginnt für alle Schüler der Unterricht. Bitte beachten Sie den Vertretungsplan.

Laut der Thüringer Allgemeinverfügung, wird die Lage entsprechend der Inzidenzentwicklung der einzelnen Schulen wochenaktuell neu bewertet.

Die Maßnahmen der Warnstufe 3 bleiben bestehen. (MNB, die Befreiung von der Präsenzpflicht und die Testungen an Schulen)

–Die Schulleitung–

 Posted by at 12:13

Information der Schulleitung vom 30.12.2021

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Dez. 312021
 

Liebe Schülerinnen und Schüler, Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

wie sicher schon bekannt, findet am Montag, 3. Jan. und Dienstag, 04. Jan. 2022 an allen Thüringer Regelschulen kein Unterricht statt.

Die Form der weiteren Unterrichtsgestaltung ab Mittwoch wird, nach Auswertung der aktuellen Fallzahlen unserer Region in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt, von der Schule eigenverantwortlich  festgelegt. Wir bitten in dieser Sache um eine enge Zusammenarbeit, um die bestmögliche Unterrichtsorganisation für die kommende(n) Woche(n) zu erarbeiten.
Hierzu gibt es an dieser Stelle genauere Informationen.

Sehr geehrte Sorgeberechtigte von Schülern der Klassenstufen 5 und 6.
Für die Schülerinnen und Schüler dieser beiden Klassenstufen kann bei Bedarf am 3. Jan. und 4. Jan. eine Notbetreuung eingerichtet werden. Falls ihr(e) Tochter/Sohn dies in Anspruch nimmt, teilen sie uns das bitte formlos – ohne Angabe von Gründen – bis 2. Januar 2022, 11.30 Uhr unter folgender e-mail-Adresse mit: uwe.elsmann@schule.thueringen.de .

Mit freundlichen Grüßen
– die Schulleitung –

 Posted by at 13:42

Information der Schulleitung vom 04.11.2021

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Nov. 042021
 

Liebe Eltern,

am 20.09.21 traten wir laut Verordnung des Ministeriums in die Ampelphasen ein.

Das bedeutet für unsere Schule im Einzelnen: Das Bildungsministerium legt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gemäß der aktuellen Zahlen die jeweilige Stufen fest. Basisphase, Warnstufen1, 2 und 3.
Wir informieren Sie jeweils auf dem Vertretungsplan zeitnah, welche Stufe bei uns gilt. Die Erläuterung zur Stufe finden Sie dann auf der Startseite der Homepage.

Basisstufe: (mehr dazu auch auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums)

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen.
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht (nicht im Unterricht).
  3. Es besteht keine Testpflicht.
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In dieser Phase kann vom Präsenzunterricht befreit werden:
a) Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
b) Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

Warnstufe 1
Regelungen aus der Basisstufe und zusätzlich Testangebot.

Warnstufe 2
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1 bleiben erhalten.
Änderungen:
– Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
– Verbindliches Testangebot

Warnstufe 3
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1und 2 bleiben erhalten.
Änderungen:

Verpflichtendes Testangebot.

– Die Schulleitung –

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Auswertung Schulmeisterschaft im Hochsprung 2021

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Okt. 212021
 

Am 21. Oktober fand unsere Schulmeisterschaft im Hochsprung statt.   

Wir bedanken uns bei allen 26 (!) Hochspringern für ihre Teilnahme und den tollen Einsatz, den sie bei diesem Wettbewerb gezeigt haben. Denn alle haben sich der Herausforderung eines Wettkampfes gestellt und haben durch Mut und Einsatzbereitschaft überzeugt. Das freut natürlich eure Sportlehrer und diese werden das entsprechend honorieren!!

Zur Vergleichbarkeit der Leistungen in den verschiedenen Klassenstufen werden die erzielten Höhen in Punkte für das jeweilige Alter umgerechnet.

Deshalb kann es passieren, dass ein Schüler mit einer geringeren Höhe mehr Punkte erhält, da er jünger ist. Bei gleicher Höhe und gleichem Jahrgang gaben die Fehlversuche den Ausschlag.

Eure Sportlehrer L. Pohl und D. Suhr

Ergebnisse

Jungen

PlatzierungNameVornameKlasseSprunghöheLeistungspunkte
1. PlatzSteinerLucas10/11,63124
2. PlatzRammnerLorenz8/21,35103
3. PlatzEhleErik5/21,1587
4. PlatzPayamLukas8/11,4080
5. PlatzJahnPaul7/21,2573
6. PlatzPoserJulian8/11,2573
7. PlatzBaumgartSimon10/11,4565
8. PlatzFlecksRichard61,1058
9. PlatzGötzeJacob8/21,3553
10. PlatzMüllerMaximilian5/11,0048
11. PlatzWalterPaul5/11,0544
12. PlatzJacobJoell8/11,2544
13. PlatzLadekMax8/21,3043
14. PlatzHöhnTill8/11,2036
15. PlatzUrbainczykKevin7/11,2533
16. PlatzSchwarzkopfEric90,000

Mädchen

PlatzierungNameVornameKlasseSprunghöheLeistungspunkte
1. PlatzSchellhornKim7/11,30120
2. PlatzGedeonTarja7/21,25100
3 .PlatzMäderNelly8/21,2080
4. PlatzWichelmannJoyce5/11,0573
5. PlatzUhlerLina5/21,0558
6. PlatzElsnerLina91,1548
7. PlatzSulhoumiEmma5/20,9548
8. PlatzJahnMarie61,0547
9. PlatzSixFreya7/21,1047
10. PlatzBreternitzAlia8/21,1040

 Posted by at 10:58

Baumpflanzaktion am 6.11.21 in Meuselbach

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Okt. 202021
 

Stürme, extreme Dürre und eine massive Borkenkäferkalamität haben unsere Wälder stark geschädigt. Dabei ist unser Wald nicht nur ein elementarer Bestandteil unserer Heimat sondern auch wichtig für Klima und Wasser, als Lebensraum sowie als Daseinsvorsorge. Grund genug, sich jetzt auch aktiv für den Patienten Wald einzusetzen.

In der Stadt Schwarzatal werden am Samstag, den 06.11.21 in allen vier Ortsteilen (Oberweißbach, Lichtenhain, Mellenbach und Meuselbach) junge Bäume gepflanzt. Treff ist um 09:00 Uhr an der Bergwachthütte in Meuselbach. Dort erfolgt eine Aufteilung und gegen 12:00 Uhr werden alle Helfer zu einem Imbiss eingeladen. Arbeitsgerät wird gestellt, es ist lediglich wetterfeste Kleidung, besonders Schuhwerk erforderlich.

Es wäre schön, wenn vielleicht auch einige Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen daran teilnehmen. Eine Pflanzung von Bäumen ist Zukunftsinvestition und Klimavorsorge im Heimatort.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Fragen können auch an den Revierförster Herrn Hassenstein gerichtet werden.

Viele Grüße

Matthias Neumann

Mitglied des Stadtrats der Stadt Schwarzatal

 Posted by at 9:02

Information der Schulleitung vom 16.09.2021

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Sep. 162021
 

Liebe Eltern,

ab dem 20.09.21 treten wir laut Verordnung des Ministeriums in die Ampelphasen ein.

Das bedeutet für unsere Schule im Einzelnen: Das Bildungsministerium legt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gemäß der aktuellen Zahlen die jeweilige Stufen fest. Basisphase, Warnstufen1, 2 und 3.
Wir informieren Sie jeweils auf dem Vertretungsplan zeitnah, welche Stufe bei uns gilt. Die Erläuterung zur Stufe finden Sie dann auf der Startseite der Homepage.

Basisstufe: (mehr dazu auch auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums)

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen.
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht (nicht im Unterricht).
  3. Es besteht keine Testpflicht.
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In dieser Phase kann vom Präsenzunterricht befreit werden:
a) Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
b) Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

Warnstufe 1
Regelungen aus der Basisstufe und zusätzlich Testangebot.

Warnstufe 2
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1 bleiben erhalten.
Änderungen:
– Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
– Verbindliches Testangebot

–Die Schulleitung–

 Posted by at 14:22

Information der Schulleitung vom 03.09.2021

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Sep. 032021
 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Heute erhielten wir das angekündigte Schreiben des Bildungsministeriums. Dieses Schreiben wird den Schülern am 1. Schultag ausgehändigt. Es wird zu Ihrer Kenntnis hier vorab veröffentlicht und kann von Ihnen ausgefüllt bereits am Montag mitgegeben werden.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 10:01

Information der Schulleitung vom 02.09.2021

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Sep. 022021
 

Liebe Eltern,

Das Bildungsministerium hat eine Verordnung für das Schuljahr 2021/22 herausgegeben. Im Folgenden bedeutet dies für unsere Schule in den ersten zwei Schulwochen im Einzelnen:

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht
  3. In den Schulwochen 1 und 2 sind Selbsttest der Schüler und Schülerinnen verpflichtend (Ausnahme: genesene und geimpfte Schüler und Schülerinnen)- Das Ministerium hat bei Verstoß ein Bußgeld angedacht
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In diesen 2 Schulwochen können Schüler vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn:

  • Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
  • Die Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 12:52