Mrz 212022
 

Liebe Sorgeberechtigte, es gilt eine neue Verordnung, die uns heute (21.03.22) zugeleitet wurde. Da es immer wieder Nachfragen dazu gibt, haben wir die Bestimmungen für den Schulbetrieb zusammengefasst. (Quelle: Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe und Schulen (ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO))
Besonders zu beachten sind bitte die Meldepflichten und Quarantänebestimmungen/Quarantänezeiten.

Die Schulleitung

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