Baumpflanzaktion am 6.11.21 in Meuselbach

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Okt 202021
 

Stürme, extreme Dürre und eine massive Borkenkäferkalamität haben unsere Wälder stark geschädigt. Dabei ist unser Wald nicht nur ein elementarer Bestandteil unserer Heimat sondern auch wichtig für Klima und Wasser, als Lebensraum sowie als Daseinsvorsorge. Grund genug, sich jetzt auch aktiv für den Patienten Wald einzusetzen.

In der Stadt Schwarzatal werden am Samstag, den 06.11.21 in allen vier Ortsteilen (Oberweißbach, Lichtenhain, Mellenbach und Meuselbach) junge Bäume gepflanzt. Treff ist um 09:00 Uhr an der Bergwachthütte in Meuselbach. Dort erfolgt eine Aufteilung und gegen 12:00 Uhr werden alle Helfer zu einem Imbiss eingeladen. Arbeitsgerät wird gestellt, es ist lediglich wetterfeste Kleidung, besonders Schuhwerk erforderlich.

Es wäre schön, wenn vielleicht auch einige Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen daran teilnehmen. Eine Pflanzung von Bäumen ist Zukunftsinvestition und Klimavorsorge im Heimatort.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Fragen können auch an den Revierförster Herrn Hassenstein gerichtet werden.

Viele Grüße

Matthias Neumann

Mitglied des Stadtrats der Stadt Schwarzatal

 Posted by at 9:02

Information der Schulleitung vom 16.09.2021

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Sep 162021
 

Liebe Eltern,

ab dem 20.09.21 treten wir laut Verordnung des Ministeriums in die Ampelphasen ein.

Das bedeutet für unsere Schule im Einzelnen: Das Bildungsministerium legt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gemäß der aktuellen Zahlen die jeweilige Stufen fest. Basisphase, Warnstufen1, 2 und 3.
Wir informieren Sie jeweils auf dem Vertretungsplan zeitnah, welche Stufe bei uns gilt. Die Erläuterung zur Stufe finden Sie dann auf der Startseite der Homepage.

Basisstufe: (mehr dazu auch auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums)

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen.
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht (nicht im Unterricht).
  3. Es besteht keine Testpflicht.
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In dieser Phase kann vom Präsenzunterricht befreit werden:
a) Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
b) Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

Warnstufe 1
Regelungen aus der Basisstufe und zusätzlich Testangebot.

Warnstufe 2
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1 bleiben erhalten.
Änderungen:
– Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
– Verbindliches Testangebot

–Die Schulleitung–

 Posted by at 14:22

Information der Schulleitung vom 03.09.2021

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Sep 032021
 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Heute erhielten wir das angekündigte Schreiben des Bildungsministeriums. Dieses Schreiben wird den Schülern am 1. Schultag ausgehändigt. Es wird zu Ihrer Kenntnis hier vorab veröffentlicht und kann von Ihnen ausgefüllt bereits am Montag mitgegeben werden.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 10:01

Information der Schulleitung vom 02.09.2021

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Sep 022021
 

Liebe Eltern,

Das Bildungsministerium hat eine Verordnung für das Schuljahr 2021/22 herausgegeben. Im Folgenden bedeutet dies für unsere Schule in den ersten zwei Schulwochen im Einzelnen:

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht
  3. In den Schulwochen 1 und 2 sind Selbsttest der Schüler und Schülerinnen verpflichtend (Ausnahme: genesene und geimpfte Schüler und Schülerinnen)- Das Ministerium hat bei Verstoß ein Bußgeld angedacht
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In diesen 2 Schulwochen können Schüler vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn:

  • Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
  • Die Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 12:52

Bücherzettel für das Schuljahr 2021/22

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Mai 202021
 

Aufgrund der Pandiemiebedingungen gibt es dieses Jahr die Bücherzettel für alle Klassenstufen hier online zum runterladen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Die von Ihnen vollständig ausgefüllten Bücherzettel müssen bis zum 11. Juni 2021 bei der/dem jeweiligen Klassenlehrer:in eingegangen sein. Sie können sie Ihrem Kind mitgeben, in den Briefkasten der Schule werfen oder per eMail an den/die Klassenlehrer:in senden. Die eMailadressen dazu finden Sie hier.

Bücherzettel 2021/22 als Pdf zum Download:

 Posted by at 11:08

Fröbelschüler 2021

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Jul 232021
 

Die Schulleitung und Lehrer gratulieren den Fröbelschülern dieses Schuljahres 2020/21 ganz herzlich! Diese Fröbelschüler haben einen Gesamtnotendurchschnitt von 1,5 oder besser.

KlasseFröbelschüler:innen
5Marie Jahn, Pia Grafe, Paulina Matz
6/1Nina Hlawatsch, Samuel Sperschneider
6/2Emil Schmidt
7Pauline Vogler, Lia Schwellnus
8Joell Kaffenberger, Johann Wagner, Lea Teusch
9/1Justin Römhild
9/2Anne Liebmann
10/1Emma Diez, Ronja Hoffmann, Marvin Koch, Lukas Scherf
10/2Sarah-Denise Lauberbach, Leticia Müller, Sydney Rätz, Janina Scherf, Josephine Voigt
 Posted by at 10:51

Informationen der Schulleitung vom 04.06.2021

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Jun 042021
 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
das nachfolgende Schreiben erreichte uns heute und wir möchten es Ihnen umgehend zur Kenntnis geben (siehe unten). Was bedeutet es für unsere Schule?

  • Ab Montag (07.06.2021) findet für alle Jahrgangsstufen der Unterricht täglich statt. Bitte beachten Sie auf dem Vertretungsplan den geänderten Stundenrhythmus.
  • Die Busse fahren gemäß des gültigen Fahrplanes.
  • Essensbestellungen können vorgenommen werden.
  • Laut Stufenplan bleibt die Testpflicht weiterhin bestehen.

– Die Schulleitung –

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde am heutigen Tag der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unterschritten. Damit wechseln die Schulen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am Montag, den 07. Juni 2021, in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz (Phase „Grün“).

Entsprechend der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.05.2021 findet gemäß §34a Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IFS-Maßn-VO Unterricht im regulären Klassenverband statt. In den Klassen 1 bis 6 besteht für die Schülerinnen und Schüler dann keine Verpflichtung mehr für das Tragen einer MNB im Unterricht (Ziffer 5.5 der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28. Mai 2021).

Schreiben des Staatlichen Schulamtes an die Schule vom 04.06.2021

 Posted by at 14:16

Information der Schulleitung vom 25.05.2021

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Mai 252021
 

Zur Erinnerung:
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
beachten Sie bitte die noch geltenden gesetzlichen Regelungen für Schulen vom 22.04.2021. Informationen dazu finden Sie auf der Startseite unserer Homepage und auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Hier heißt es unter anderem, dass Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie an den Selbsttests der Schule teilnehmen oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung bzw. einen Nachweis über eine Schnelltestung auf das Corona Virus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung vorlegen. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.

Weiterhin heißt es: Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben.

Es ist also zwingend erforderlich, den eventuell eingelegten Widerspruch zur Selbsttestung zurückzunehmen und einem Selbsttest zuzustimmen, wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 11:38

Informationen der Schulleitung vom 24.04.2021

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Apr 272021
 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

bitte beachten Sie die neu in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen für Schulen vom 22.04.2021. Informationen dazu finden Sie auf der Startseite unserer Homepage und auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Hier heißt es unter anderem, dass Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie an den Selbsttests der Schule teilnehmen oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung bzw. einen Nachweis über eine Schnelltestung auf das Corona Virus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung vorlegen. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.

Weiterhin heißt es: Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben.

Es ist also zwingend erforderlich, den eventuell eingelegten Widerspruch zur Selbsttestung zurückzunehmen und einem Selbsttest zuzustimmen, wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll.

– Die Schulleitung –

 Posted by at 11:19