Nov 042021
 

Liebe Eltern,

am 20.09.21 traten wir laut Verordnung des Ministeriums in die Ampelphasen ein.

Das bedeutet für unsere Schule im Einzelnen: Das Bildungsministerium legt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gemäß der aktuellen Zahlen die jeweilige Stufen fest. Basisphase, Warnstufen1, 2 und 3.
Wir informieren Sie jeweils auf dem Vertretungsplan zeitnah, welche Stufe bei uns gilt. Die Erläuterung zur Stufe finden Sie dann auf der Startseite der Homepage.

Basisstufe: (mehr dazu auch auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums)

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen.
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht (nicht im Unterricht).
  3. Es besteht keine Testpflicht.
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In dieser Phase kann vom Präsenzunterricht befreit werden:
a) Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
b) Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

Warnstufe 1
Regelungen aus der Basisstufe und zusätzlich Testangebot.

Warnstufe 2
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1 bleiben erhalten.
Änderungen:
– Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
– Verbindliches Testangebot

Warnstufe 3
Regelungen aus der Basisstufe, der Warnstufe 1und 2 bleiben erhalten.
Änderungen:

Verpflichtendes Testangebot.

– Die Schulleitung –

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