Apr 272021
 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

bitte beachten Sie die neu in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen für Schulen vom 22.04.2021. Informationen dazu finden Sie auf der Startseite unserer Homepage und auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Hier heißt es unter anderem, dass Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie an den Selbsttests der Schule teilnehmen oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung bzw. einen Nachweis über eine Schnelltestung auf das Corona Virus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung vorlegen. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.

Weiterhin heißt es: Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben.

Es ist also zwingend erforderlich, den eventuell eingelegten Widerspruch zur Selbsttestung zurückzunehmen und einem Selbsttest zuzustimmen, wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll.

– Die Schulleitung –

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