Sep 022021
 

Liebe Eltern,

Das Bildungsministerium hat eine Verordnung für das Schuljahr 2021/22 herausgegeben. Im Folgenden bedeutet dies für unsere Schule in den ersten zwei Schulwochen im Einzelnen:

  1. Es besteht eine Präsenzpflicht für alle Schüler und Schülerinnen
  2. Im gesamten Schulhaus besteht Maskenpflicht
  3. In den Schulwochen 1 und 2 sind Selbsttest der Schüler und Schülerinnen verpflichtend (Ausnahme: genesene und geimpfte Schüler und Schülerinnen)- Das Ministerium hat bei Verstoß ein Bußgeld angedacht
  4. Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nur betreten werden, wenn ein negativer Testbescheid vorliegt (außerhalb des Schulsystems)

In diesen 2 Schulwochen können Schüler vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn:

  • Schüler und Schülerinnen, die an schweren Vorerkrankungen leiden. Laut Ministerium ist hier ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
  • Die Schüler und Schülerinnen in einem Haushalt, in denen Angehörige mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, leben. Laut Ministerium entscheidet über die Genehmigung das Staatliche Schulamt.

Einer Maskenbefreiung kann mit ärztlichem Attest zugestimmt werden.

– Die Schulleitung –

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