Liebe Eltern und Schüler,
Die niedrigen Infektionszahlen im Landkreis erlauben es, nach den Herbstferien grundsätzlich den Regelbetrieb in unserer Schule aufzunehmen. Der Unterricht findet nach dem Stundenplan statt. Dabei werden stets Maßnahmen ergriffen, um einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus vorzubeugen.
Beim Unterricht im regulären Klassen-und Kursverband müssen keine Mindestabstände zwischen Schülerinnen und Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften, dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal eingehalten werden. Im Unterricht besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Alle Schülerinnen und Schüler – auch mit Risikomerkmalen – sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung.
Es gelten durchgängig Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes:
- Betretungsverbot: Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen (Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte), die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.
Personen, Kinder und Jugendliche die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entsprechende akute Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten. - Persönliche Hygiene ist einzuhalten:
– Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln
– Gründliche Händehygiene (mind. 20 Sekunden lang Händewaschen mit Seife)
– Hust-und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch husten/niesen). - Mund-Nase-Bedeckung: Die Mund-Nase-Bedeckung ist vorbeugender Infektionsschutz und soll daher innerhalb des Schulgebäudes (außer Unterricht)getragen werden. Für die Schülerbeförderung gelten die allgemeinen Regelungen für MNB im Personennahverkehr.
- Raumhygiene:
– Auf eine regelmäßige Reinigung in der Schule entsprechend der gelten DIN-Normen ist zu achten.
– Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. (Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.)
Diese und weitere Informationen zum Stufensystem unter Pandemiebedingungen finden Sie unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/