Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
bis zum jetzigen Zeitpunkt fehlen leider eine nicht unerhebliche Anzahl von Rückmeldungen zu den Selbsttests ab 12. April 2021. Um unnötigen Telefonaten ab Montag 8.00 Uhr vorzubeugen, bitten wir sie um schnellstmögliche Antwort. Bei Zustimmung genügt eine einfache Mitteilung z.B. in der Schulcloud oder an die e-mail-Adresse der Schule bzw. des Klassenleiters. Nur bei Widerspruch muss die Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Auch in diesem Fall genügte eine digitale Rückantwort. Sollten sie bereits geantwortet haben, dann ist diese Mitteilung für sie gegenstandslos.
Mit der Bitte um Mitarbeit
– die Schulleitung –
Informationen der Schulleitung vom 06.04.2021
Wichtige Informationen zu den Selbsttests ab 12. April 2021:
RS-Obach-Elterninfo-zu-Selbsttests und RS-Obach-Selbsttest-Widerspruch_u_Datenschutz-1
Jeder Schüler findet auf seiner Schulcloud hierzu genaue Handlungsanweisungen zur Rückantwort. Bitte den Termin (7. Apr. 2021) beachten!
Information der Schulleitung vom 24.01.2021
Sehr geehrte Sorgeberechtige, Sehr geehrte Schüler(I)nnen,
hier Auszüge aus den Mitteilungen der Schulverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur
„Beantragung der Bereitstellung von iPads für bedürftige Schüler“
vom 22.01.2021
„Sie (Schule) erhalten heute alle Unterlagen bezüglich der Beantragung der Bereitstellung von iPads für bedürftige Schüler. Wann genau die iPads geliefert werden und den Schulen zur Verfügung gestellt werden können, können wir Ihnen leider noch nicht sagen.“
„ …, (es) ist folgende Verfahrensweise vorgesehen:
– Bedürftige Schüler/Familien stellen einen Antrag auf Bereitstellung eines iPads. Ein Anspruch besteht nicht, da nicht abgeschätzt werden kann, ob die Anzahl der Geräte für die Zahl der Anträge ausreicht.
Hierzu stellen Sie bitte den Eltern folgende Unterlagen zur Verfügung“…“
1 – Antrag Bereitstellung mobiles Endgerät
2 – Anlage Antrag – Wichtige Informationen
3 – Anlage Antrag – Merkblatt Datenschutz
4 – Anlage Antrag – Einwilligung Daten
Dabei müssen die Formulare 1 und 4 ausgefüllt und unterschrieben wieder an der Schule abgegeben werden.“
Die Dokumente 1 bis 4 sind im Sekretariat der Schule erhältlich, besser, (wegen C-19) auf dem Postweg oder per mail anfordern. Einen Link zum Herunterladen finden sie auch hier.
„- Nach Abgabeschluss (19. Feb. 2021) bitten wir um Mitteilung der Zahl der eingegangenen und vollständig unterschriebenen Anträge samt Anlage, damit wir die Verteilung der iPads an die Schulen überprüfen und Ihnen mitteilen können, wie viele Geräte Ihre Schule erhält.
– Sollte die Anzahl der Anträge die Zahl der Geräte übersteigen, empfehlen wir ein Losverfahren.“
„- Mit allen Elternhäusern bzw. Schülern, die ein Gerät erhalten sollen, wird anschließend eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen und nach Erhalt und Konfiguration der iPads ein Gerät mittels Empfangsbestätigung an den Schüler ausgehändigt.“
„In punkto Datenschutz wurde ein Verfahrensverzeichnis erstellt, welches im Landratsamt vorliegt. Des Weiteren wird mittels Anlage zum Antrag die Einwilligung in die Datenverarbeitung erhoben. Nur, wenn auch diese Anlage zum Antrag unterschrieben vorliegt, kann der Antrag bei der Vergabe der iPads berücksichtigt werden.“
„Claudia Heynlein
Schulverwaltungsamt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld
Tel.: (03671) 823 399 Fax: (03671) 823 439, Mail: schulverwaltung@kreis-slf.de“
Informationen der Schulleitung vom 08.01.2021
Liebe Sorgeberechtigte,
ab Dienstag, 12.01.2021 findet für die Klassenstufe 10 gemäß der Verordnung des TMBJS Präsenzunterricht statt. Der Stundenplan wird als Vertretungsplan zeitnah veröffentlicht.
An der Klärung der Schülerbeförderung arbeiten wir momentan mit Hochdruck mit dem Schulträger. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, werden diese an dieser Stelle veröffentlicht.
Iststand 08.01.2021 14.00 Uhr
Die Eltern werden dringend aufgefordert, sich bis Montag (11.01.2021 10.00 Uhr) in der Schule zu melden, wenn es nicht möglich ist, die Schüler zu den regulären Unterrichtszeiten zur Schule zu bringen. Diese Meldung ist zwingend erforderlich, da der Schulträger nicht vom Ferienfahrplan abweicht. Er will sich um Einzellösungen kümmern. Sollte bei uns keine Meldung eingehen, gehen wir davon aus, dass die Schüler pünktlich zum Unterricht kommen können und auch die Heimreise möglich ist. Das Sekretariat ist am Montag ab 7.30 Uhr erreichbar.
Eine Information für die Schüler der 9. Jahrgangsstufe.
Wir bitten bis zum Montag (11.01.2021 bis 13.00 Uhr) um eine verbindliche Meldung der Schüler, die sich am Ende der Klassenstufe 9 der freiwilligen Prüfung zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschluss unterziehen werden, bzw. die Schule verlassen möchten. Diese Meldung kann telefonisch oder per Mail gesendet werden.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung
Informationen des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt zum Schülertransport im Januar 2021 ( 07. Jan. 2021)
Informationen der Schulleitung vom 06.01.2021
Aktuelle Informationen des „Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport“ vom 06. Jan. 2021 finden sie hier:
Informationen der Schulleitung vom 05.01.2021
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
ab dem 04. Januar 2021 kann für die Schüler der Kassenstufen 5/6 wieder eine Notbetreuung eingerichtet werden. Zur Bildung fester Schülergruppen ist es notwendig, dass eine Vorabanmeldung zur Notbetreuung am Vortag bis 13.00 Uhr erfolgt. Nutzen Sie hierzu ausschließlich die offizielle e-mail-Adresse unserer Schule: froebel.schule@t-online.de
Die Schulleitung
Informationen der Schulleitung vom 15.12.2020
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
aus den Medien und auf unsere Nachfrage hin, mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass es ab Morgen (16.12.20) keinen regulären Schülerfahrplan geben wird. Es gilt der sogenannte „ Ferienfahrplan“. Wir bitten Sie, dies bei einer eventuellen Anmeldung zur Notbetreuung zu beachten. Da uns momentan kein aktueller Busfahrplan zur Verfügung steht, entnehmen Sie bitte die Abfahrten
www.kombus-online.eu
Wir bitten um Ihr Verständnis. Als Schule gibt es für uns keine Möglichkeit, diese Entscheidung des Schulträgers und des Busunternehmens zu beeinflussen.
Die Schulleitung
Informationen der Schulleitung vom 14.12.2020
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
wie sie der Presse entnehmen konnten, sind die Schule in Thüringen ab Mittwoch, 16.12.2020 geschlossen. Für die Schüler der Klassenstufen 5/6 wird eine Notbetreuung von 8.00 – bis 13.30 Uhr angeboten.
Da jede Schule angehalten ist, feste Schülergruppen zu bilden, ist es notwendig, dass eine Vorabanmeldung zur Notbetreuung am Vortag bis 13.00 Uhr erfolgt. Wenn ihr Kind erstmalig am Mittwoch an der Betreuung teilnimmt, muss die Anmeldung bis spätestens Dienstag, 15.12.2020 13.00 Uhr erfolgt sein.
Nutzen Sie zur hierzu ausschließlich die offizielle e-mail-Adresse unserer Schule. froebel.schule@t-online.de
Die Schulleitung
Informationen der Schulleitung vom 11.12.2020
Heute veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport folgendes Schreiben, welches wir Ihnen umgehend zur Verfügung stellen möchten. Auch wir als Schule haben zuerst die Medienberichte des heutigen Tages zur Kenntnis nehmen müssen, bevor wir offiziell von dem für Bildung zuständigen Ministerium informiert wurden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Veröffentlichung auf der Homepage erst jetzt vornehmen.
Auszug aus dem Schreiben:
Das Thüringer Landeskabinett hat am Abend des 10. Dezember 2020 zu zusätzlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen für den Freistaat beraten und dabei folgende Beschlüsse gefasst, die den Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport betreffen:
- Nichtschulische Bildungsveranstaltungen in Präsenzform an Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen und in der Erwachsenenbildung sind vom 14. Dezember 2020 zunächst bis 10. Januar 2021 untersagt.
- Der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs wird ohne Ausnahme, d. h. auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, vom 14. Dezember 2020 zunächst bis 10. Januar 2021 ausgesetzt. Die gesonderten Regelungen für Sportleistungskader gelten hingegen weiter.
- Im Kontext eines zu erwartenden bundesweiten Lockdowns wechseln – zusätzlich zu den bisher bereits für die Zeit der Vorweihnachtstage und des Jahreswechsels, d. h. 21. und 22. Dezember 2020 sowie 4. Januar bis 8. Januar 2021, getroffenen Beschlüssen(häusliches Lernen für die Klassen 7 und höher) – auch die Klassen 1 bis 6 in diesem Zeitraum in das häusliche Lernen. Allen Kindern der Klassenstufen 1 bis 4, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten, deren Umfang der Stufe GELB entspricht (mindestens 6, anzustreben 8 Stunden).
Zum Betrieb von Kindergärten und Jugendeinrichtungen hat das Kabinett keine über die derzeitigen Regelungen hinausgehenden Beschlüsse gefasst. Diese Regelungen bleiben daher bis auf Weiteres bestehen. Kinder können, soweit örtlich von den zuständigen Behörden nichts anderes verfügt worden ist, die Kindertagesbetreuung in der Stufe gelb weiter in Anspruch nehmen.
Die Maßnahmen wurden angesichts der drohenden Überschreitung des thüringenweiten Siebentagesinzidenzwerts von 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohner getroffen. Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass sich die Länder und der Bund derzeit außerdem weiter intensiv zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und möglicherweise am Wochenende weitere Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen. Sobald neue Informationen vorliegen, wird die Landesregierung darüber informieren.
Die Schulleitung